Was steckt hinter dem Begriff „Marktwert“ (= Verkehrswert)?
Das Baugesetzbuch (§194) definiert den Begriff so:
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstige Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Ein vollwertiges Verkehrswertgutachten besteht daher im wesentlichen aus einer
Objektbeschreibung (z.B. in Bezug auf Lage, Alter, Zustand, Ausstattung, rechtliche Gegebenheiten etc.) der Immobilie, einer
Bewertung mit geeigneten Wertermittlungsverfahren (insbesondere Sachwert-, Ertragswert- und Vergleichswertverfahren) und einer
begründeten Ermittlung des Verkehrswertes aus den Ergebnissen.
Die Wahl des Verfahrens ist abhängig vom Zweck des Gutachtens und der Art der Immobilie, also z.B. von selbst genutzen Immobilien wie dem klassischen Einfamilienhaus oder Renditeobjekten wie der vermieteten Eigentumswohnung oder dem Mehrfamilienhaus.
Wichtig ist im Hinblick auf Ihre Fragen und den Zweck des Gutachtens, dass das Gutachten und der ermittelte Marktwert für Sie nachvollziehbar ist. Nach der Erstellung des Gutachtens findet ein Abschlussgespräch statt, in dem wir gemeinsam das Gutachten durchgehen und Ihre Fragen in Bezug auf den ermittelten Verkehrswert besprechen.
Bevor Sie sich für die Erstellung eines Vollgutachtens entscheiden, biete ich Ihnen im ersten Schritt ein kostenfreies telefonisches Gespräch an, damit wir den Zweck des Gutachtens und Ihre speziellen Fragestellungen besprechen können.
Unterlagen für die Erstellung eines Gutachtens
Für die Erstellung eines Wertgutachtens Ihrer Immobilie benötige ich in der Regel eine ganze Reihe von Unterlagen (Auszug):
- Angaben zum Baujahr der Immobilie
- Baupläne und Bauunterlagen wie z.B. Grundrisse, Schnitt, Ansichten, Baubeschreibungen, Flächenberechnungen
- Einen aktuellen Grundbuchauszug sowie eine Katasterkarte
- Amtliche Auskünfte, z.B. aus dem Baulastenverzeichnis,
- Baubeschreibung und Baugenehmigungen (z.B. auch für Anbauten, Wintergärten etc.)
- Angaben des Bauträgers, z.B. altes Verkaufsprospekt
- Bei vermieteten Immobilien (Renditeobjekte): Aufstellung der Mieteinnahmen und Ausgaben, Nebenkostenabrechnung
- Bei Eigentumswohnungen zudem:
Aufteilungsplan mir Grundriss, Wohngeldabrechnung, Teilungserklärung, Protokolle der letzten Eigentümer-versammlungen
Sie benötigen Unterstützung bei der Sichtung Ihrer vorhandenen Unterlagen?
Ihre Bauunterlagen sind unvollständig?
Gerne bin ich Ihnen behilflich, z.B. bei der Beschaffung von Unterlagen und amtlichen Auskünften bei verschiedenen Behörden. Sprechen Sie mich dazu an.
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